Die EU-Verordnung zum Glühlampenausstieg (Glühlampenverbot) hat die Ausnahme für das besonders
kleine G9-Leuchtmittel vorgesehen, da in verschiedene filigrane Leuchten die klobigen Kompaktleuchtstofflampen nicht passen. Sie dürfen weiterhin (auch nach 2018) produziert werden. Daher können diese auch in Zukunft eingesetzt werden.