Die EU-Verordnung zum Glühlampenausstieg hat die Ausnahme für das besonders kleine G9-Leuchtmittel vorgesehen, sie dürfen weiterhin produziert werden. Sie können auch nach 2018 mit Hilfe der Adapter für E14- bzw. E27-Fassungen in allen handelsüblichen Leuchten mit entsprechendem Gewinde eingesetzt werden. Dazu gehören auch Speziallampen (z.B in Kühlschränken, Backöfen).